Über die Weltanschauung
der europäischen Gemeinschaftsorgane
Europas Staatsdoktrin:
die Gottlosigkeit
Ein Blick auf
den Globus genügt, um zu erkennen, daß Europa nicht aus geographischen
Gründen als eigener Kontinent in Erscheinung tritt. Eigentlich
ist es der westliche Ausläufer der asiatischen Landmasse, durch
Bergketten, Flüsse und Meere fein gegliedert. Was kennzeichnet
dann diesen Erdteil?
Was Europa zum Kontinent macht, erkennt man auf einer Religionslandkarte:
Es ist jener Raum, der seit mehr als 1.000 Jahren, zum Teil seit 2.000
Jahren von der Botschaft Christi geprägt ist. Diese Tatsache macht
seine Identität aus.
Dieses prägende Merkmal wird allerdings heute verdrängt, ja
geleugnet. Die Debatten rund um den Gottesbezug in der EU-Verfassung
machten endgültig deutlich, daß die Neukonstruktion Europas
nicht auf dem Fundament des Christentums stattfinden sollte. Ja, sie
beruft sich nicht einmal auf Gott, den Schöpfer, also auf eine
höhere Instanz als es der Mensch ist. Basis der Neukonstruktion
bilden die Menschenrechte. 54 Artikel enthält die Charta der Grundrechte
der EU (Amtsblatt v. 18.12.2000).
Was kennzeichnet nun dieses Fundament? Es ist eine menschliche Satzung,
die abgeändert werden kann. Die 1950 beschlossene Konvention zum
Schutz der Menschenrechte des Europarats hat bis 2002 insgesamt 13 Zusätze
erhalten. Sie ist also kein wirklich festes Fundament, wie es die zeitlos
gültige Offenbarung Gottes im Neuen Testament darstellt, sondern
eine in die Verfügungsmacht der weltlichen Autorität, der
Staatengemeinschaft bzw. der Staaten, gegebene Richtschnur.
Die Staatengemeinschaft teilt dem Bürger Rechte zu. Sie ist oberste
Instanz, bestimmt, was Recht ist, ohne Bezug zu einem übergeordneten
Prinzip, wie es die Offenbarungsreligionen kennen. Für diese ist
das Wort Gottes maßgebend. Menschliche Satzungen müssen mit
ihm in Einklang stehen - auch wenn sie nicht wortgetreu aus den geoffenbarten
Texten abgeleitet sind. Kurzum: Im Hintergrund der Rechtsordnung stand
im christlichen Europa das christliche Menschenbild. Dieses diente als
Referenz für die Rechtsordnung.
Nunmehr stehen wir aber am Ende einer Entwicklung, die mit der Französischen
Revolution eingesetzt und in den totalitären Systemen des Nationalsozialismus
und des Kommunismus schon einmal Höhepunkte erreicht hat, nunmehr
aber auf demokratischem Weg ebenfalls zur Richtschnur geworden ist:
Oberste Instanz sind menschliche Normen. Heute sind es die von der Staatengemeinschaft
festgelegten Menschenrechte, die nunmehr den Glaubens- und Religionsgemeinschaften
den Rahmen für deren Aktivitäten abstecken. Keiner Religion
wird ein besonderer Stellenwert eingeräumt. Religiöse Neutralität
ist angesagt.
Bemerkenswert in dieser Hinsicht ist die Entschließung des Europarates
vom 29. Juni 2007. Ein wichtiges Dokument, weil der Europarat sich ja
als Wächter über die Menschenrechte versteht.
Auffallend ist, daß nirgends in der Entschließung die christliche
Prägung Europas erwähnt wird. Festgehalten wird nur, die Religionen
seien wichtig, weil es historisch eine Tatsache ist, daß
bestimmte Religionen jahrhundertelang gegenwärtig gewesen waren
und Europas Geschichte beeinflußt haben. (Nr. 1) Kein Bezug
zum Christentum, keiner zur Gegenwart.
Hervorgehoben wird der rein private Charakter der Religion, und zwar,
daß jedermanns Religion, inklusive der Option, sich zu keinem
Glauben zu bekennen, eine ausschließlich private Angelegenheit
darstellt. (Nr. 4) Damit wird die Öffentlichkeitswirksamkeit
von Religion auf Lobbyismus beschränkt, eine Art Interessenvertretung
wie jede andere. Und außerdem wird Glaube und Unglaube auf dieselbe
Stufe gestellt. Ja mehr noch: Durch diese scheinbare Neutralität
in Sachen Weltanschauung wird de facto die Glaubens- und Gottlosigkeit
in allem, was öffentlich zu entscheiden ist, etabliert. Der Glaube
verliert seinen öffentlichkeitswirksamen Charakter. Eine Umkehr
hat sich vollzogen: Nicht mehr der Staat richtet sich nach Wegweisungen
eines sinngebenden Glaubens, sondern der Glaube wird vor das Tribunal
des Staates gestellt.
Dieser schreibt vor, was in Sachen Religion zu geschehen hat. So heißt
es etwa in der Europaratsentschließung: Selbst Länder,
in denen eine Religion vorherrscht, sind verpflichtet, die Ursprünge
aller Religionen zu unterrichten. (Nr. 14)
Oder bezüglich der Religionsfreiheit: Diese Freiheit ist
allerdings nicht unbegrenzt: Eine Religion, deren Lehre oder Praxis
unvereinbar mit anderen Grundrechten ist, wäre nicht akzeptabel.
(Nr. 16) Und: Auch dürfen die Staaten nicht die Verbreitung
religiöser Grundsätze gestatten, die im Falle ihrer Umsetzung
Menschenrechte verletzen würden. Bestehen diesbezüglich Zweifel,
müssen die Staaten von den religiösen Führern unzweideutige
Stellungnahmen betreffend den Vorrang der Menschenrechte gegenüber
religiösen Prinzipien, wie dies die Europäischen Menschenrechtskonvention
vorsieht, verlangen. (Nr. 17)
Das klingt zunächst einleuchtend, öffnet tatsächlich
aber massiven Eingriffen in die Lehre und Praxis der Kirche Tür
und Tor. Man denke nur daran, daß Art. 17 der EU-Menschenrechtscharta
festschreibt: Diskriminierungen, insbesondere wegen des Geschlechts,
(
), der Religion oder der Weltanschauung, (
) oder der sexuellen
Ausrichtung sind verboten.
In welche Richtung das gehen kann, wurde kürzlich in Großbritannien
deutlich. Da schrieb der tschechische EU-Kommissar für Beschäftigung,
soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit, Vladimir Spidla,
in einem Brief folgendes an die englische Regierung: Großbritannien
müsse seine Gesetze abschaffen, die aus religiösen Gewissensgründen
Ausnahmen vom Prinzip der Nicht-Diskriminierung zulassen (siehe S. 30).
Im Klartext: Die Kirche dürfe sich beispielsweise nicht weigern,
Homosexuelle anzustellen oder Kinderpatenschaften für homosexuelle
Paare zu vermitteln.
Und wohin der Zug gehen wird, läßt sich noch aus Nr. 24.2
der erwähnten Resolution erkennen. Darin wird aufgerufen, schrittweise
jene Elemente aus der Gesetzgebung zu entfernen - wenn dies der Wille
der Menschen ist -, die voraussichtlich vom Standpunkt des demokratischen,
religiösen Pluralismus diskriminierend sein könnten.
Damit ist das neue Dogma formuliert: der Säkularismus, der ohne
Gottesbezug die Gesellschaft nach sozialen, politischen, wirtschaftlichen
Zweckmäßigkeiten managt und sich als eigene Weltanschauung
etabliert - mehr oder weniger unbemerkt. Denn die religiösen Feste
blieben erhalten, der Religionsunterricht, die Fronleichnamsprozession
Aber auf gesellschaftlicher Ebene fand stillschweigend eine Revolution
statt: Seit Jahrzehnten regelt eine ins Kraut schießende Gesetzgebung
mehr und mehr Lebensbereiche mit detaillierten Vorschriften: wann und
wie lang geparkt werden darf, welche Hygienemaßstäbe in Gastgewerbeküchen
eingehalten werden müssen, was auf Nahrungsmittelverpackungen angegeben
sein muß
Internationale Vereinbarungen, EU-Richtlinien,
Gesetze, Verordnungen, Bescheide, all das greift regulierend in das
Leben der Bürger ein.
Vielfach handelt es sich um das pragmatische Regulieren von routinemäßig
ablaufenden Lebensvollzügen mit wenig weltanschaulichem Bezug.
Und trotzdem: Allein die Tatsache, daß wir uns einem Lebensstil
unterwerfen, der eine solche Flut von Regulierungen erforderlich macht,
ist Ausdruck einer unausgesprochenen Wertentscheidung. Das mag zunächst
erstaunen, weil es uns so selbstverständlich geworden ist. Blickt
man aber näher hin, so wird deutlich, daß wir es hier mit
den Folgen der Entscheidung für ein Leben zu tun haben, das im
Hier und Heute seine Erfüllung sucht: lustbetont, konsumorientiert,
auf materiellen Wohlstand, auf Freiheit von persönlichen Bindungen
ausgerichtet.
Unbemerkt hat sich Europa dem Säkularismus und damit einem dezidiert
gottlosen Menschenbild verschrieben, das hinter den Entwicklungen steht,
die heute als weitgehend selbstverständlich angesehen werden.
Auf diesem geistigen Hintergrund versteht man gut, warum der Menschenrechtsgerichtshof
des Europarates einstimmig für das Abhängen der Kruzifixe
gestimmt hat.
Christof Gaspari