VISION 20001/2017
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Vater, Mutter, Kind

Artikel drucken Kampf um den Ehe- und Familienbegriff in der Europäischen Union (Caroline Köhler-Pitzinger)

Der Familienbegriff – ehemals eindeutig definiert als Verband von Eltern (Vater + Mutter) und Kindern – wird heute systematisch umgedeutet: Unterschiedlichste Formen menschlichen Zusammenlebens sollen unter dieser Bezeichnung laufen. Eine EU-weite Unterschriftensammlung soll dieser Tendenz einen Riegel vorschieben.

Die Gründerväter der EU haben beschlossen, dass für alles, was die Familie betrifft, das Subsidiaritätsprinzip gilt, das heißt, das Familienrecht fällt in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Die EU hat aber in den letzten Jahren in Rechtsakten immer wieder Bezug auf die Familie genommen und den Begriff beliebig verwendet.
Die Gegner der Familie spielen ganz bewusst mit der zunehmenden Verwässerung des Familienbegriffes unter Zuhilfenahme von „Antidiskriminierungsmaßnahmen“ und der Gender-Ideologie.
Elternschaft, beispielsweise bestehend aus zwei Frauen oder zwei Männern oder anderen „Patchwork-Konstellationen“ soll von EU-Seite her zur Familie  aufgewertet werden.
Viele stören sich aber daran und wollen die Familie vor einer Umdefinierung  schützen. Der Widerstand kommt aus der Mitte der Bevölkerung. Tausende Menschen gingen zum Beispiel in Italien auf die Straßen, um für den Erhalt von Ehe und Familie zu kämpfen.
Die EU-Bürgerinitiative „Vater, Mutter, Kind“  macht sich zum Sprachrohr dieses Widerstandes. Sie fordert eine EU-Verordnung, in der folgende gemeinsame Definition gelten soll: „Ehe ist die Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau, und die Familie gründet sich auf Ehe und/oder Abstammung.“
Lassen wir uns die Ehe und Familie, so wie wir sie kennen, nicht wegnehmen! Unterstützen sie diese wichtige Initiative!
Entweder online auf www.mumdadandkids.eu oder sammeln sie auf Formularen (diese können Sie auf www.mumdadandkids.eu herunterladen oder wir schicken Ihnen welche zu) Unterschriften.
Ganz wichtig ist für alle österreichischen Staatsbürger: Zum gültigen Unterschreiben ist das Eintragen der eigenen Personalausweis- oder Reisepassnummer unbedingt notwendig!
Die bereit gestellten, personenbezogenen Daten werden nur der zuständigen Behörde für die Zwecke der Überprüfung und Bescheinigung der Anzahl der eingegangenen gültigen Unterstützungsbekundungen für die Bürgerinitiative zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf der Bürgerinitiative werden die angegebenen Daten vernichtet.
In Österreich müssen wir ein Quorum von 13.500 Unterschriften erreichen. Bis jetzt sind wir leider nur bei ca. 25%. Es ist so wichtig, dass ganz viele Menschen von der Initiative erfahren und mit ihrer Unterschrift einen Beitrag zum Erhalt von Ehe und Familie leisten.
In mittlerweile neun EU Ländern wurde das Quorum bereits erreicht. Jetzt geht es darum, die notwendige Anzahl von einer Million Unterschriften europaweit zu erreichen. Wenn dies gelingt, muss sich die EU-Kommission mit der Bürgerinitiative beschäftigen. Wie es dann weitergeht, liegt in der Hand der Kommission.
Das Sammeln der Unterschriften hat darüber hinaus aber auf jeden Fall den Effekt, dass die Menschen für das Thema Ehe und Familie sensibilisiert werden. Wenn es europaweit einen Aufschrei gibt und die Leute offen kundtun, dass es ihnen nicht egal ist, was Ehe und Familie wirklich sind, dann hat die Bürgerinitiative schon sehr viel geschafft.

Siehe auch den Schwerpunkt in Vision 4/2016

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