VISION 20001/1994
« zum Inhalt Schwerpunkt

Experimentieren ist unzulässig

Artikel drucken Klarstellungen der Kongregation für die Glaubenslehre

Ab dem Moment der Ver­schmelzung von Samenzelle und Eizelle ist der Embryo ein menschliches Wesen, eine Person mit allen entsprechenden Rechten. Von dieser Grundeinsicht geht die Instruktion der Glau­benskongregation „Donum vitae" aus, um zum Umgang mit dem Ungeborenen Stel­lung zu nehmen. Ihre Klar­stellung ist wegweisend:

Wie bei jedem medizini­schen Eingriff an Pati­enten müssen die Ein­griffe am menschlichen Embryo unter der Bedingung als erlaubt angesehen werden, daß sie das Leben und die Integrität des Em­bryos achten und für ihn nicht unverhältnismäßige Risiken mit sich bringen, sondern seine Hei­lung, die Besserung seines Ge­sundheitszustandes oder sein individuelles Überleben zum Ziel haben. (1.3)
Keine Zielsetzung, auch wenn sie als solche ehrenwert ist, wie die Voraussicht eines Nutzens für die Wissenschaft, für andere menschliche Wesen oder für die Gesellschaft, kann in irgendei­ner Weise Experimente mit noch lebenden Embryonen oder Föten rechtfertigen, seien sie nun le­bensfähig oder nicht, im Mutter­leib oder außerhalb von ihm.
Die Zustimmung nach vorher­gehender Information, die für klinische Versuche am Erwach­senen normalerweise verlangt wird, kann von den Eltern nicht geleistet werden: diese können weder über die körperliche lnte­grität noch über das Leben des Ungeborenen verfügen. Andererseits bringen Versu­che mit Embryonen und Föten stets die Gefahr, ja sogar in der Mehrzahl der Fälle die sichere Voraussicht eines Schadens für ihre physische Integrität oder so­gar ihres Todes mit sich.

Ein Verbrechen

Den menschlichen Embryo oder Fötus als Gegenstand oder Mittel für Experimente zu benutzen, stellt ein Verbrechen gegen deren Würde als menschliche Wesen dar, denen dasselbe Recht auf Achtung wie dem schon ge­borenen Kind und jeder mensch­lichen Person zusteht ... Die Lei­chen menschlicher Embryonen und Föten, seien sie nun vorsätz­lich abgetrieben oder nicht, müs­sen geachtet werden wie die sterb­lichen Überreste von anderen menschlichen Wesen ... (1.4)

Es ist unmoralisch, menschli­che Embryonen zum Zweck der Verwertung als frei verfügbares ,,biologisches Material" herzu­stellen. In der üblichen Praxis der ln-vilro-Befruchtung wer­den nicht alle Embryonen in den Mutterleib übertragen: einige werden zerstört. So wie die vor­sätzliche Abtreibung verurteilt wird, verbietet die Kirche auch jeden Anschlag auf das Leben dieser menschlichen Wesen. Es ist nötig, auf die besondere Schwere der freiwilligen Zerstörung der menschlichen Em­bryonen hinzuweisen, die nur zum Zweck der Forschung - sei es mittels künstlicher Befruchtung, sei es mittels ,,Zwillings­spaltung" - in vitro hergestellt worden sind.
Der Forscher, der so handelt, setzt sich an die Stelle Gottes und macht sich, auch wenn er sich dessen nicht bewußt ist, zum Herrn des Geschicks anderer, in­sofern er sowohl nach Belieben auswählt, wen er leben läßt und wen er zum Tod verurteilt, als auch insofern er wehrlose Men­schen umbringt. (1.5)
Die Techniken der ln-vitro-­Befruchtung können die Mög­lichkeit für andere Formen bio­logischer oder genetischer Manipulation menschlicher Em­bryonen eröffnen, und zwar: Versuche oder Pläne zur Be­fruchtung zwischen menschli­chen und tierischen Keimzellen und zur Austragung menschli­cher Embryonen in tierischen Gebärmüttern; das hypotheti­sche Vorhaben oder den Plan, künstliche Gebärmütter für den menschlichen Embryo zu kon­stituieren.

Verletzung der Würde

Diese Verfahren widerspre­chen der dem Embryo eigenen Würde als eines menschlichen Wesens und verletzen gleichzeitig das Recht jeder Person, in­nerhalb der Ehe und durch die Ehe empfangen und geboren zu werden. Auch die Versuche und Hypothesen, die darauf abzielen, ein menschliches Wesen ohne jede Verbindung mit der Sexualität mittels „Zwillingsspal­tung", Klonierens oder Parthe­nogenese zu gewinnen, stehen im Gegensatz zur Moral, weil sie sowohl der Würde der mensch­lichen Fortpflanzung als auch derjenigen der ehelichen Verei­nigung widersprechen. (1.6)

Auszug aus "Leben und Fortpflanzung", Christiana-Verlag Stein/Rhein 1987

© 1988-2025 Vision2000 | Sitz: Hohe Wand-Straße 28/6, 2344 Maria Enzersdorf, Österreich | Mail: info@vision2000.at