Nie hat sich das Gesetz den verschiedensten Mächten so gebeugt wie in diesem ausgehenden Jahrhundert, und jetzt scheint es sich auch der Biotechnokratie zu beugen. Die internationalen Bestimmungen haben das vorgeburtliche Leben ohne wirksamen Schutz gelassen. Nationale Gesetze haben die Abtreibung erlaubt. Wie werden wir jetzt den Lauf der Eugenik und der Biokratie oder Biotechnokratie aufhalten können?
Es bedarf der Konsequenz im Gesetz wie im Menschen. Jetzt ist es an der Zeit, vom Studium der Bioelhik zu dem des Biorechts überzugehen, aber wie Archimedes braucht man einen Stützpunkt. Der Stützpunkt ist die Anerkennung der vollen Menschenwürde des Ungeborenen vom Augenblick der Empfängnis an.
Entweder gibt es auch für den Neuempfangenen das Recht auf Leben und auf die Würde, oder wir verlieren mit ihm unsere Würde, und die Gesetzgebung selbst verliert an Menschlichkeit.
Die lnstruktion Donum vitae vom 22. Feber 1987 bekräftigt: "Als Folge der Achtung und des Schutzes, die man dem Ungeborenen vom Augenblick seiner Empfängnis an zusichern muß, muß das Gesetz die geeigneten Strafmaßnahmen für jede gewollte Verletzung seiner Rechte vorsehen. Das Gesetz darf nicht dulden - im Gegenteil, es muß ausdrücklich verbieten - daß menschliche Wesen, und seien sie auch im embryonalen Stadium, als Versuchsobjekte behandelt ... werden." (III)
Eine letzte Überlegung, last but not least: Tieferliegend müssen wir mindestens eine Form von Vernebelung oder vielleicht eine Verneinung des Begriffs Schöpfung - Geschöpf feststellen. Die Würde des Schöpfers erhellt die Gestalt des Geschöpfes und begründet den Wert des menschlichen Lebens, das heißt, sie legt den Grund zur menschlichen Würde und Solidarität.
„Die Wurzel de modernen Totalitarismus liegt darum in der Verneinung der transzendenten Würde des Menschen, der sichtbares Abbild des unsichtbaren Gottes ist. Eben deshalb, aufgrund seiner Natur, ist er Träger von Rechten, die niemand verletzen darf." (Veritatis splendor, Nr. 98)
Auszug aus L´Osservatore Romano vom 12.11.1993