VISION 20001/1994
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Unmenschliche Gesetze

Artikel drucken Für ein "Biorecht" (Elio Sgreccia)

Nie hat sich das Gesetz den verschiedensten Mäch­ten so gebeugt wie in diesem ausgehenden Jahrhundert, und jetzt scheint es sich auch der Biotechnokratie zu beugen. Die internationalen Bestimmungen haben das vorgeburtliche Leben ohne wirksamen Schutz gelassen. Nationale Gesetze haben die Abtreibung erlaubt. Wie werden wir jetzt den Lauf der Eugenik und der Biokratie oder Biotechnokratie aufhalten kön­nen?
Es bedarf der Konsequenz im Gesetz wie im Menschen. Jetzt ist es an der Zeit, vom Studium der Bioelhik zu dem des Bio­rechts überzugehen, aber wie Archimedes braucht man einen Stützpunkt. Der Stützpunkt ist die Anerkennung der vollen Menschenwürde des Ungebore­nen vom Augenblick der Emp­fängnis an.
Entweder gibt es auch für den Neuempfangenen das Recht auf Leben und auf die Würde, oder wir verlieren mit ihm unsere Würde, und die Gesetzgebung selbst verliert an Menschlich­keit.
Die lnstruktion Donum vitae vom 22. Feber 1987 bekräftigt: "Als Folge der Achtung und des Schutzes, die man dem Ungebo­renen vom Augenblick seiner Empfängnis an zusichern muß, muß das Gesetz die geeigneten Strafmaßnahmen für jede ge­wollte Verletzung seiner Rechte vorsehen. Das Gesetz darf nicht dulden - im Gegenteil, es muß ausdrücklich verbieten - daß menschliche Wesen, und seien sie auch im embryonalen Stadi­um, als Versuchsobjekte behan­delt ... werden." (III)
Eine letzte Überlegung, last but not least: Tieferliegend müs­sen wir mindestens eine Form von Vernebelung oder vielleicht eine Verneinung des Begriffs Schöpfung - Geschöpf feststellen. Die Würde des Schöpfers er­hellt die Gestalt des Geschöpfes und begründet den Wert des menschlichen Lebens, das heißt, sie legt den Grund zur mensch­lichen Würde und Solidarität.
„Die Wurzel de modernen Totalitarismus liegt darum in der Verneinung der transzendenten Würde des Menschen, der sicht­bares Abbild des unsichtbaren Gottes ist. Eben deshalb, auf­grund seiner Natur, ist er Träger von Rechten, die niemand verletzen darf." (Veritatis splendor, Nr. 98)

Auszug aus L´Osservatore Romano vom 12.11.1993

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