VISION 20001/2010
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Pressesplitter kommentiert

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Ende der Souveränität
Der Lissabon-Vertrag wird am kommenden 1. Dezember in Kraft treten, fast auf den Tag genau zwei Jahre nach seiner Unterzeichnung in der portugiesischen Hauptstadt am 13. Dezember 2007. Der Präsident der Tschechischen Republik hat nämlich heute Nachmittag um 15 Uhr seine Unterschrift unter das Ratifikationsgesetz, das vom Parlament am 6. Mai beschlossen worden war, gesetzt - knapp bevor er sich auf eine Reise in die USA begeben hat. Auch wenn er sich das Fotografieren während der Zeremonie verbeten hatte, weiß man daß er einen schwarzen Anzug und eine schwarze Krawatte getragen hat, um dem Ereignis seinen Stempel aufzudrücken… Nachdem er seine Aufgabe erledigt hatte, erklärte er den Journalisten, daß „mit dem Inkraftreten des Vertrags von Lissabon, Tschechien aufhören wird, ein souveräner Staat zu sein“ - Punktum. Überall sonst in Europa hat man den heiß erwarteten Moment gefeiert.
Libération v. 3.11.09
Wer kann sich an Freudenkundgebungen der Bevölkerung erinnern? Die Iren mußten sogar zweimal abstimmen, damit das Projekt durchgeht. Und: Hatten sie mit ihren Bedenken nicht vielleicht recht?


EU rügt England wegen Homo-Regelung
Die Europäische Kommission beginnt mit der Anwendung des neuen EU-Vertrages: In einem Brief an die Britische Regierung hält die Kommission fest, daß bei den „Anti-Diskriminierungsgesetzen“, besonders aufgrund der sexuellen Orientierung, keine Ausnahmen gemacht werden dürfen, auch nicht aus religiösen Gewissensgründen. Derzeit ist es religiösen Gruppen gestattet, Homosexuellen eine Anstellung in bestimmten Bereichen zu verweigern. (…) Der EU-Brief wendet sich gegen jegliche Zugeständnisse. Artikel 10 etwa des Vertrages über die Arbeitsweise der EU, der Teil des neuen Lissa_bon-Vertrages ist, besagt: „Bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik und ihrer Maßnahmen zielt die Union darauf ab, Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen.“ Der tschechische Sozialist Vladimir Spidla, EU-Kommissar für „Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit“, verlangt nun in dem Brief, daß Großbritannien seine Gesetze abschafft, welche aus religiösen Gewissensgründen Ausnahmen von dem Prinzip der Nicht-Diskriminierung hinsichtlich der sexuellen Orientierung bieten.
kath.net v. 25.11.09
Europas Zentralen regieren in immer mehr Bereiche hinein. Italien scheint sich allerdings nicht alles von Europazentralen verordnen lassen zu wollen:


Riegel gegen Straßburg-Entscheidungen
Eine in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommene Entscheidung des italienischen Verfassungsgerichts könnte weitreichende Auswirkungen für den künftigen Weg Europas haben. Sie stärkt die nationale Souveränität als Bollwerk gegen Übergriffe internationaler europäischer Ein_richtungen. Es signalisiert auch, daß die Bedeutung nationaler Einrichtungen fortdauert, obwohl mittlerweile der Lissa_bon-Vertrag inkraftgetreten ist.
Im Urteilsspruch Nr. 311 stellt das italiensche Verfassungsgericht fest, daß überall dort, wo Entscheidungen des Europäischen Menschengerichtshofs im Widerspruch mit der italienischen Verfassung geraten, diesen Entscheidungen „die Legitimität fehlt“. (…) Diese Entscheidung sei ein Warnschuß: Interessengeleiteten Entscheidungen des Straßburger Menschenrechtsgerichtshofs, die Grenzen der Rechtssprechung überschreiten, werde nicht Folge geleistet.
Friday Fax v. 17.12.09


Sechs Millionen chinesische Katholiken
Das Faith Institut for Cultural Studies veröffentlicht Statistiken zur katholischen Kirche in China zum 8. Dezember 2009. Danach gibt es in China rund 6 Millionen Katholiken, die von 3.397 Bischöfen, Priestern und Diakonen betreut werden. Insgesamt sind 3.268 Priester in rund 100 Pfarreien tätig. Über 300 junge Priester aus verschiedenen Ordenskongregationen sind in China tätig. Außerdem studieren 628 Priesteramtskandidaten an 18 Seminaren und 630 Seminaristen besuchen 30 propädeutische Seminare und Kleine Seminare. Es gibt 5.451 Ordensschwestern, die 106 Kongregationen angehören.
zenit.org v. 19.12.09
Wie schön, daß die Kirche in Asien und Afrika so lebendig ist und rasch wächst!


Transsexuelle „Frau“ darf Vater sein
Eine Frau in einer lesbischen Lebensgemeinschaft kann rechtlich „Vater“ eines gemeinsamen Kindes sein und sich als solcher ins Geburtsregister eintragen lassen. Das hat das Kölner Oberlandesgericht im Fall einer Frau „Brigitte“ entschieden, die als Junge „Bernd“ zur Welt gekommen war, ihr Geschlecht aber 1997 operativ umwandeln ließ. Vor dem Eingriff hatte Bernd ein Spermadepot anlegen lassen, womit eine künstliche Befruchtung vorgenommen wurde, Anfang 2007 kam ein gemeinsamer Sohn zur Welt. Das Kölner Standesamt hatte Zweifel, ob eine Vaterschaftsanerkennung von Brigitte wirksam ist und sie sich als Vater ins Geburtsregister eintragen lassen darf. Das bejahte das OLG nun.
www.netzeitung.de/vermischtes/1530600.html
Welche totale Verwirrung hat da um sich gegriffen - und erfreut sich sogar staatlicher Anerkennung! Das Unrecht wird zum Recht gemacht:


Klinik wegen Lebensrettung verurteilt
Erstmals ist in Frankreich ein Krankenhaus verurteilt worden, weil es ein Leben gerettet hat. Die Klinik im südfranzösischen Orange habe mit „unvernünftigem Beharren“ ein tot geborenes Baby wiederbelebt, ohne die abzusehenden schweren Behinderungen des Kindes zu berücksichtigen, befand das Verwaltungsgericht Nîmes laut dem jetzt bekannt gewordenen Urteil. Eine halbe Stunde lang hatten die Ärzte um das Leben des Neugeborenen gekämpft. Durch die mangelnde Sauerstoffversorgung des Gehirns während dieser Zeit erlitt das Kind schwerste körperliche und geistige Behinderungen. (…) Nach 30 Minuten begann das Herz des Kindes wieder zu schlagen. Die Eltern fordern nun eine halbe Million Euro Entschädigung. Wie viel das Spital tatsächlich bezahlen muß, hängt von einem noch nicht abgeschlossenen Gutachten ab.
Wiener Zeitung v. 13.11.09
Gott sei Dank gibt es in Sachen Lebensschutz auch positive Meldungen:

Das Pendel schlägt zurück
Man glaubt es kaum. Aber es tut sich etwas in Sachen Lebensschutz in Europa. Und zwar Erfreuliches. Mit einer glasklaren Mehrheit hat die Französische Nationalversammlung einen Gesetzentwurf abgelehnt, der die „Tötung auf Verlangen“ zulassen wollte. In der Schweiz hat der Bundesrat - also die Regierung - eine Gesetzesinitiative gestartet, mit der den Suizidbegleitern das Handwerk gelegt werden soll. In Deutschland haben Union und FDP im Koalitionsvertrag festgeschrieben, ein ähnliches Gesetz erlassen zu wollen. Mit all dem hätte bis vor kurzem noch niemand rechnen können. Lange, sehr lange schien es, als wären die Befürworter der Euthanasie überall in Europa unaufhaltsam auf dem Vormarsch. Mit Luxemburg liberalisierte das letzte verbliebene Beneluxland die „Tötung auf Verlangen“, in Deutschland beschloß der Gesetzgeber trotz vieler mahnender Stimmen ein haarsträubendes Patientenverfügungsgesetz… (…) Gebannt ist die Gefahr der drohenden Entsolidarisierung mit alten, kranken und schwachen Menschen mit solchen Erfolgen freilich noch lange nicht. Auch sollte niemand glauben, daß die modernen Illusionen von „Autonomie“ und „Selbstbestimmung“ am Lebensende an Blendkraft verloren hätten. Erst recht sind die kleinen Siege, die jetzt erzielt wurden, weit davon entfernt, ernsthafte Bekenntnisse zu einem christlichen Menschenbild zu sein (…) Es lohnt sich, trotz zahlreicher empfindlicher Niederlagen und einer scheinbaren Übermacht weiterzukämpfen, statt einzelne „Schlachten“ voreilig und erst recht den „Krieg“ verlorenzugeben. Und auch wenn die Auseinandersetzungen, die auf dem Feld des Lebensschutzes geführt werden, mitunter echten Schlachten ähneln, so geht es letztlich doch nicht um Sieg oder Niederlage. Letztlich geht es darum, Zeugnis abzulegen. Zeugnis für ein Bild vom Menschen, das ihn jeder Mühe wert weiß. Nicht weil wir so großartig wären, sondern weil Gott uns so sehr liebt, daß er uns nicht nur erschaffen, sondern auch erlösen wollte. .
Die Tagespost v. 26.11.09
Und noch eine erfreuliche Meldung:


Nein zur Homo-„Ehe“ in Maine
Im US-Bundesstaat Maine ist die Homo-Ehe wieder abgeschafft worden. Die Gegner stimmten am Dienstag mit 53 zu 47 Prozent für ein entsprechendes Volksbegehren gegen die gleichgeschlechtliche Ehe. Konservative Aktivisten feierten die Entscheidung als einen „Sieg für die Familie“. Homosexuelle Bürgerrechtler erklärten, sie würden nach der Niederlage nicht aufgeben. Die Homo-Ehe war in Maine, einem Staat im Nordosten der USA, im Mai 2009 per Gesetz eingeführt worden. Konservative Gegner riefen jedoch sofort die Gerichte an und organisierten das Volksbegehren gegen das Gesetz. (…) Maine ist der 31. US-Bundesstaat, in dem eine Volksabstimmung über die Zulassung der „Gay Marriage“ scheitert. (…) Bei Volksabstimmungen haben die Befürworter der Homo-Ehe noch nie gewonnen.
www.netzeitung.de v. 4.11.09
Ginge es nach dem Willen der Bevölkerung würde es wohl auch in Österreich keine Quasi-Gleichstellung von homosexuellen Partnerschaften und Ehe geben.


Kein Kirchenbau im islamischen Raum
Wie Kirchenbau aus Sicht des Islam zu beurteilen ist, zeigt das Rechtsgutachten Nr. 5106 von Scheich Saleh bin Fauzan bin Abdullah al-Fauzan, das vom Institut für Islamfragen (5.11.09) übersetzt worden ist:
Wie wird [aus islamischer Sicht] ein Mensch beurteilt, der Christen ermöglicht, Kirchen in Ländern der Muslime zu bauen oder Schulen zu eröffnen, in denen [christlich] missioniert wird?
Antwort: „Dies ist [aus islamischer Sicht] nicht erlaubt. Muslime dürfen Christen weder den Bau von Kirchen noch die Renovierung dieser Kirchen ermöglichen, falls sie baufällig geworden sind. Falls jedoch Muslime ein Land einnehmen, in dem sich bereits Kirchen befinden, müssen sie diese [Kirchen stehen] lassen, bis sie baufällig werden und verschwunden sind. Sie dürfen nicht erneut aufgebaut werden. Muslime dürfen nicht den Ungläubigen den Bau von neuen Kirchen im Lande des Islam erlauben, insbesondere auf der Arabischen Halbinsel. Allahs Prophet sagte: 'Es dürfen auf der Arabischen Halbinsel nicht zwei Religionen zusammen existieren'. Kirchen dürfen auf der Arabischen Halbinsel nicht neben Moscheen errichtet werden.
Quelle: www.alfawzan.ws/AlFawzan/FatawaSearch/tabid/70/Default.aspx?PageID=5106


Mutter Teresa: Vorbild der Jugend heute
Die Ordensfrau Mutter Teresa von Kalkutta (1910-1997) ist laut einer aktuellen Studie wichtigstes Vorbild der jungen Generation in Deutschland.
Fast jeder Vierte der 14- bis 29-Jährigen bezeichne die Friedensnobelpreisträgerin als Vor- und Leitbild, heißt es in einer in Hamburg veröffentlichten Untersuchung der „Bat“-Stiftung für Zukunftsfragen. „Jugendliche brauchen Vorbilder, die Werte leben oder gelebt haben“, so der Wissenschaftliche Leiter der Stiftung, Horst W. Opaschowski. Pop-Idole und Kurzzeit-Helden reichten dazu nicht aus.
Kathpress v. 26.11.09
Ein Grund zur Freude.


Kaufsüchtig

Fast jeder dritte Österreicher (30%) ist gefährdet, der Sucht nach Konsum zu verfallen, besagt eine Gallup-Studie im Auftrag der Arbeiterkammer (AK). Vor einem Jahr waren es noch 28%. Viele gönnen sich zumindest gelegentlich einen „Frustkauf“. Sie konsumieren „kompensatorisch“, also nicht, um ein paar Schuhe oder einen Lippenstift zu besitzen, sondern nur wegen des Glücksgefühls beim Kauf. (…) Vor allem Frauen neigen zum „pathologischen Kauf“ und holen sich Glücksgefühle an der Kassa. Junge und Singles sind besonders betroffen. 68 Prozent aller Kaufsuchtgefährdeten sind Frauen, bei jungen Frauen zwischen 14 und 24 Jahren ist etwa jede Dritte stark kaufsuchtgefärdet, ebenso viele sind leicht kaufsuchtgefährdet. Shopping gilt bei diesen, glaubt man den Trendforschern, als eine der beliebtesten Freizeitaktivitäten.
Die Presse v. 19.12.09
Nicht stoffgebundene Süchte wie auch Internet- oder Pornosucht sind im Vormarsch.


Ausländerkriminalität
Ausländer osteuropäischer Herkunft werden in den nächsten Monaten verstärkt Besuch von der Polizei bekommen. Weil insbesondere Ostösterreich seit Monaten von einer regelrechten Welle der Einbruchskriminalität heimgesucht wird, hat das Innenministerium nun den sogenannten „Masterplan Einbruchsdiebstahl“ präsentiert. Im Zentrum der bundesweit und langfristig anberaumten Aktion stehen nicht die Verdächtigen, sondern generell Bürger aus Rumänien, Moldawien, Exjugoslawien, Georgien, Rußland und der Kaukasusregion. (…) „Dieser Ansatz hat nichts mit grundsätzlicher Skepsis gegenüber Ausländern, sondern mit Tatsachen zu tun“, begründet Ressortchefin Maria Fekter das gezielte Sammeln von Informationen über bestimmte Ethnien. Fekter stützt sich dabei auf Analysen des Bundeskriminalamts, die wegen ihres sozialpolitischen Sprengstoffs so detailliert noch nicht veröffentlicht wurden (…): Einbruchskriminalität ist Ausländerkriminalität. Ausländer waren 2009 für die Einbrüche in 73,9 Prozent der betroffenen Häuser und 67,7 Prozent der Wohnungen verantwortlich.
Die Presse v. 25.11.09
Wie lange war dieses Thema tabu! Wer davon sprach, galt als Ausländerfeind.
Dabei: Will man Ausländerfeindlichkeit bekämpfen, muß man jene Ursachen bekämpfen, die Anlaß zu begründetem Unmut geben.

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