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Blühende Geschäfte mit dem Tod

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Kanada gehört zu den Ländern mit der liberalsten Politik in allen Fragen, die Sexualerziehung, Lebensschutz und Gender betreffen. Im folgenden Beitrag wird deutlich, wohin sich eine Gesellschaft entwickelt, die das Tabu des unbedingten Lebensschutzes am Lebensende aufgibt. Ein Anschauungsunterricht für Österreich, dessen Höchstgericht die Beihilfe zum Selbstmord legalisiert hat.
Im Zusammenhang mit der Covid-Pandemie hat in Kanada das Geschäft mit dem Tod (eine Redewendung, wenn über Beerdigungsinstitute gesprochen wird) neue Angebote entwickelt. Sterbesalons bieten eine neue Dienstleistung an: die Sterbehilfe! In der Notlage, in der sich Familien befanden, die durch Lockdowns behindert waren, hat Paul Needham, Besitzer des Bestattungs- und Einäscherungszentrums Northniew Funeral Chapel in London (im Südwesten von Ontario) Räume eingerichtet, die man für Sterbehilfe mieten kann.
„Die Familienmitglieder können mit ihren Lieben kommen. Ich biete ihnen an, das Zimmer nach eigenen Wünschen einzurichten, ihre Lieblingsmusik zu spielen, Blumen und Nahrung sowie eine gute Flasche Wein mitzubringen, wenn sie wollen.“ Diese Kunden, so erklärt er, wollten ihre Tage weder im Spital (von dem man ja die Einschränkungen kannte), noch zu Hause beenden. Seit 2020 hätten etwa 20 Menschen ihr Leben auf diese sehr spezielle Art und Weise beendet.
„Wir haben dem Anliegen, den Familien wirklich gut zu dienen, größte Aufmerksamkeit zugewendet,“ erklärt seinerseits David Mullen, Eigentümer eines anderen Beerdigungssalons in London. Er hat einen Raum, in dem vorher Särge ausgestellt waren, ebenfalls in ein Zimmer umgewandelt, um Sterbehilfe anzubieten. Auf Anregung eines Arztes, der diese „Hilfe“ anbietet, hat er unter anderem ein Spitalsbett angeschafft, Fauteuils und einen Fernseher, auf dem die Familien Diashows vorführen können, damit sich die Klienten möglichst wohl fühlen können: „Wer nicht bis zu dessen letzten Atemzug beim Klienten anwesend sein will, dem steht ein weiterer, für diesen Zweck speziell eingerichteter Raum zur Verfügung.“
Die medizinisch assis­tierte Sterbehilfe ist seit 2016 in allen Gesundheits­einrichtungen sowie in den sozialen Diensten verfügbar und kann auch zu Hause geleistet werden. Sie besteht in der Verabreichung von „Medikamenten“ durch einen „Arzt“ an einen Menschen, der am Lebensende angelangt ist. Sie wird auf Verlangen geleistet und mit dem Ziel, Leiden zu lindern, wobei der Tod herbeigeführt wird. Das ist die offiziell verwendete beschönigende Bezeichnung für die freiwillige aktive Euthanasie, für assistierten Selbstmord. Denn die Sterbehilfe hat sich zunehmend ausgeweitet von Patienten am Lebensende auf andere Personen, etwa auch auf solche, die an psychischen Störungen leiden. Manche verlangen nunmehr Sterbehilfe auch für Minderjährige. Die Zahl der Eingriffe ist seit 2016 von damals etwas mehr als 1.000 auf 7.600 im Vorjahr gestiegen…

L’Homme Nouveau v. 20.11.21

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