VISION 20006/2022
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Es gibt kein Recht auf Abtreibung

Artikel drucken Die Mehrheitsentscheidung des EU-Parlaments ist Unrecht (Gerhard Viehhauser)

Die Entscheidung des Obersten Gerichts der Vereinigten Staaten, Abtreibung sei kein von der US-Verfassung geschütztes Recht, hat zu einer Eskalation der Debatte um die Tötung ungeborener Kinder geführt. Im Folgenden Gedanken zu diesemThema

Am 7. Juli wurde im EU-Parlament ein Ent­schließungsantrag angenommen, welcher ein „Recht auf Abtreibung“ in der Grundrechts-Charta der Europäischen Union verankern soll, womit für jede Frau in Europa ein „Grundrecht auf Abtreibung“ gesichert werden solle. Wenige Tage danach forderten in Österreich Jus­tizministerin Dr. Alma Zadić und Gesundheitsminister Johannes Rauch den landesweiten, flächendeckenden Ausbau von kostengünstigen Angeboten für Schwangerschaftsabbrüche. Das liegt auf derselben Linie wie der genannte Entschließungsantrag im EU-Parlament.
Diese Forderungen stehen dem entgegen, was bis heute in der EU Grundrechts-Charta zu lesen ist: „Jeder Mensch hat das Recht auf Leben“ (Art. 2,1) und „Jeder Mensch hat das Recht auf geistige und körperliche Unversehrtheit“ (Art. 3,1). Dieses Menschenrecht ist ein „Recht auf Leben“ und kein „Recht auf Töten“. Die Grundrechte der Menschen haben die Dynamik des Lebens, das immer schützenswert ist. Das hat mit der Würde des Menschen zu tun.
Im christlichen Verständnis ist das Leben des Menschen heilig und daher immer schützenswert. Wenn wir Christen vom Leben des Menschen sprechen, dann meinen wir die gesamte Lebensspanne von seiner Zeugung bis zu seinem natürlichen Tod. Da jeder Mensch als Abbild Gottes erschaffen ist, sieht die christliche Ethik darin auch die uneingeschränkte und unverhandelbare Würde jedes Menschen begründet.
Papst Franziskus fragte in einem Interview: „Ist es angebracht, ist es richtig, ein menschliches Leben auszulöschen, um ein Problem zu lösen?“ Dem Selbstbestimmungsrecht der Frau steht das Recht auf Leben ihres noch nicht geborenen Kindes gegenüber. Das Recht auf Autonomie des Stärkeren (der Frau) kann nicht über dem Lebensrecht des Schwächeren (des Kindes) stehen.
Wenn wir von „Rechten“ sprechen, dann müssen wir auch die „Pflichten“ erwähnen: Die Gegenüberstellung der beiden Rechte – jenes auf Selbstbestimmung eines erwachsenen Menschen und das auf Leben eines ungeborenen Kindes – muss immer im Kontext mit den beiden Pflichten betrachtet werden: Einerseits geht es um die gesellschaftspolitische Pflicht, jeder werdenden Mutter / jedem Paar jede Hilfe und größtmögliche Unterstützung zu geben, um auch in sehr schweren Situationen ein Ja zu ihrem Kind sagen zu können. Andererseits besteht die Verpflichtung, das ungeborene Leben zu schützen. Aufgabe und Pflicht von Demokratie und deren Politik ist es, geborenes wie ungeborenes Leben gleichermaßen zu fördern und zu schützen.
Die Kirche muss in besonderer Weise die Schwächsten in der Gesellschaft schützen, jene die keine Stimme oder Lobby haben. Deshalb werden wir seel­sorglich und gesellschaftlich bei diesem Thema nie nachlassen und das Leben als Geschenk Gottes anerkennen und verteidigen. Eine aufrichtige und gute Seelsorge kennt die Not von Frauen / Paaren in Schwangerschaftskonfliktsituationen ebenso wie jene nach einer Abtreibung. Abtreibungsbefürworter wollen jedoch meist nichts vom Leid nach einer Abtreibung wissen.
Papst Johannes Paul II. hat von einer „Kultur des Lebens“ im Gegensatz zur „Kultur des Todes“ gesprochen. In keinem Land der EU kann die Kirche einem „Recht auf Abtreibung“ zustimmen:
Die in Österreich gültige Fris­tenregelung erkennt das Lebensrecht der Ungeborenen insofern grundsätzlich an, als Schwangerschaftsabbrüche (lt. StGB § 96) nicht erlaubt, sondern lediglich unter bestimmten Bedingungen (§ 97) straffrei gestellt sind. Mit einem „Recht auf Abtreibung“ würde sich diese Rechtsauffassung grundlegend ändern und ein „Recht auf Tötung eines Menschen“ verankert werden – ein Unrecht in sich.
Wir Christen haben den Auftrag, alles Menschenmögliche zu tun, dass auf unserem gesegneten Kontinent Europa die Kultur des Lebens die Kultur des Todes überwindet.

Dr. Gerhard Viehhauser ist Bischofsvikar für Ehe und Familie und Lebensschutzbeauftragter der Erzdiözese Salzburg.


Die Tochter wollte ihr Kind töten

Im November 2021 erreichte mich ein Anruf aus Tirol. Die Frau hatte die Telefonnummer aus der Vision2000 aus dem Artikel über die  „40 Tage für das Leben“. Ihre Tochter möchte abtreiben. Sie hatte bereits einen Beratungstermin der Abtreibungsklinik in Innsbruck.
Die Frau war ganz verzweifelt und konnte nicht verstehen, dass ihre Tochter ihr Enkelkind töten will. Ich redete lange mit der Frau und gab ihr die Nummer von „Es gibt Alternativen“ (0810 818283).
Dann betete ich für sie und bat andere Beter der „40 Tage für das Leben“, für sie zu beten. Doch dann nach zwei Monaten vergaß ich ganz auf den Anruf aus Tirol.
Dieselbe Frau rief an und bedankte sich für die Hilfe und das Gebet. Sie teilte mir mit: „In wenigen Tagen wird mein Enkelkind geboren! Sagen Sie es allen weiter, die dafür gebetet haben.“
Gabriela Huber

Die Autorin ist Vorsitzende von „Jugend für das Leben“.


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