VISION 20003/2020
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Küssen verboten
Ab 1. Mai darf man sich wieder mit Freunden und der Familie treffen und auch die Lokale sperren ab Mitte des Monats wieder auf. Die Lockerungen in Österreich lassen die Stimmung unter den Bürgern nach dem Corona-Shutdown wieder etwas besser werden.
Allzu locker sollte aber das Verhalten der Österreicher nicht werden. Denn wer geglaubt hätte, dass nun alles wieder wie früher sein wird, der irrt. Denn Maskenpflicht und Mindestabstand bleiben weiterhin aufrecht. Und das war nicht alles. Auch das Küssen in der Öffentlichkeit sollte man meiden. Für alle, die nicht im selben Haushalt wohnen, ist das nämlich weiterhin verboten. Das stellte auch noch einmal Gesundheitsminister Rudi Anschober (Grüne) in einem Interview mit Ö3 indirekt klar. „Bestehende Regeln setzt auch das nicht außer Kraft,“ so Anschober über die Lockerungen.
OE24 v. 30.4.20
Solche Äußerungen laden natürlich zu Karikatur, Parodie und Witz ein. Andere Statements hingegen konnten jedoch eine verständliche Besorgnis auslösen, etwa folgende Feststellung des zweiten Mannes im Staat:

Nationalratspräsident für verpflichtende App
Die App „Stopp Corona“, die das Rote Kreuz Ende März veröffentlichte, soll dabei helfen, die Ausbreitung des Coronavirus zu reduzieren. Nutzer können anonymisiert ihre sozialen Kontakte tracken. Diese werden automatisch informiert, wenn der Verdacht besteht, dass man sich infiziert hat. Die App soll vor allem Ärzte entlasten, die derzeit für dieses „Kontaktmanagement“ verantwortlich sind. Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) plädiert nun für eine Verpflichtung, die derzeit freiwillige „Stopp Corona App“ des Roten Kreuzes zu nutzen. „Wenn evident ist, dass wir die Menschen schützen können und jeder Kontakt festgehalten wird, dann sage ich dazu Ja,“ sagte er laut Vorausmeldung im Nachrichtenmagazin „profil“.
Futurezone v. 4.4.20
Der Vorschlag ist vom Tisch, dennoch aber besorgniserregend. Weil mit einer solchen Einrichtung, jederzeit jeder Kontakt zwischen Menschen nachvollziehbar wird. Wer sich dem freiwillig unterzieht – dem das vergönnt. Aber zwingend vorschreiben?! Das ist Orwells 1984 pur. Und folgende Medlung erst recht:

Zu Tode sedieren
In Frankreich beispielsweise berichten laut der Lebensrechtsorganisation „Alliance Vita“, dass Bewohnern von Seniorenheimen im Falle einer Covid-19-Infektion keine Behandlung angeboten wird, sondern die Ärzte dazu angehalten sind, sie sofort zu sedieren. Gesundheitsminister Veran erließ zu diesem Zweck am 28.März das Dekret 2020-360, das mindestens bis zum 11. Mai gültig bleibt: Hausärzte bekommen die Möglichkeit, Covid-19-kranken Senioren sofort das bei Atemwegsentzündungen kontraindizierte, da tödliche Sedativum Rivotril zu spritzen – die Kosten übernehmen die Krankenkassen zu 100%, während die gewöhnliche Kostenrückerstattungsquote bei 65% liegt. Der Verband „Junge Ärzte" klagte erfolglos gegen das Dekret. Zudem wurde die Frist der medikamentösen Abtreibung von sieben auf neun Wochen verlängert und Abtreibungen durch Absaugen sind nun jenseits der rechtlichen 12 Wochen-Grenze möglich.
Die Tagespost v. 7.5.20
Darf man sich da noch über die hohe Zahl von Todesfällen in Frankreich wundern?

Eine Krise wie 1930
Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat wegen der Corona-Krise seine Schätzungen für die Weltwirtschaft innerhalb weniger Monate so stark gesenkt wie nie zuvor. "Die Welt hat sich in den vergangenen drei Monaten dramatisch verändert", hieß es am Dienstag im IWF-Weltwirtschaftsausblick. 2020 werde vermutlich die schlimmste Rezession seit der Großen Depression in den 1930er-Jahren bringen. „Diese Krise ist wie keine andere bisher.“ Die wirtschaftliche Lage sei noch schlimmer als in der Finanzkrise 2008/09. Für das nächste Jahr erwartet der IWF eine kräftige Erholung, räumt aber ein, dass diese Schätzung in erster Linie von der Dauer der Pandemie abhängt und am Ende auch Makulatur sein kann.
Der Standard online v. 15.4.20

So massiv in ein hoch komplexes System einzugreifen, wie es eine relativ freie Marktwirtschaft darstellt, löst schwere unvorhersehbare Folgen aus. Man kann nur hoffen, dass sich die IWF-Prognosen nicht erfüllen.

Angst machen
Laut dem vom Ö1-Morgenjournal am Montag veröffentlichten Papier sprach Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) davon, die Bevölkerung sollte Angst vor einer Infektion bzw. dem Tod von Angehörigen haben. An der Sitzung der Taskforce des Gesundheitsministeriums am 12. März im Kanzleramt nahmen neben Kanzler, Vizekanzler, Gesundheits- und Innenminister auch Beamte und Gesundheitsexperten teil. Kurz hatte dem Protokoll zufolge Bedenken, dass er noch keine wirkliche Sorge der Bevölkerung verspüre, woraufhin der Tropenmediziner Herwig Kollaritsch meinte, man müsse der Bevölkerung klarmachen, dass es sich um eine potenziell tödliche Krankheit handle und nicht um eine einfache Grippe.
Als Beispiel nannte Kollaritsch dem Protokoll zufolge die Kommunikation zur britischen Masernepidemie der 1990er Jahre. Dort habe man mit der Angst der Bevölkerung gespielt. Und weiter heißt es im Protokoll: „Kurz verdeutlicht, dass die Menschen vor einer Ansteckung Angst haben sollen bzw. Angst davor, dass Eltern/Großeltern sterben. Hingegen sei die Angst vor der Lebensmittelknappheit, Stromausfälle etc. der Bevölkerung zu nehmen“.
Kollaritsch hielt laut Ö1 fest, nicht von einem Spiel mit der Angst in Österreich gesprochen zu haben. Ohne drastische Wortwahl hätte die Bevölkerung die Maßnahmen der Regierung aber nicht angenommen, meinte er. Ein Sprecher des Bundeskanzlers sagte dazu, Kurz habe lediglich Verständnis für die Angst um Familienmitglieder gezeigt.
https://orf.at/stories/3163480/

Erinnert sei an Aussagen des Kanzlers wie: Jeder werde bald jemanden kennen, der an Corona gestorben ist, ohne entsprechende Maßnahmen werde das Gesundheitssystem zusammenbrechen und es werde 100.000 Tote im Lande geben. Tatsächlich sind es in Österreich 615 (Stand 9.5.20 um 11 Uhr)… Ausgewogen zu informieren und weniger auf der Klaviatur der Angst zu spielen, wäre uns Staatsbürgern durchaus zuzumuten gewesen.

Der Umgang mit
dem Leiden
Der 78-jährige australische Kardinal George Pell war Anfang 2019 wegen Missbrauchs von zwei Ministranten nach einem skandalösen Prozess zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Am vergangenen 7. April sprach ihn das australische Höchstgericht in allen Anklagepunkten frei. Wie er mit dem ihm zugefügten Leid umgehen konnte, erzählt er im Folgenden:

Ich habe gerade, für ein Verbrechen, das ich nicht begangen habe, 13 Monate im Gefängnis verbracht und eine Enttäuschung nach der anderen erfahren. Ich wusste, dass Gott mit mir ist, aber ich habe nicht gewusst, was Er vorhat, auch wenn ich erkannte, dass Er uns alle frei gelassen hat. Aber bei jedem Schlag, der mich getroffen hat, war es ein Trost zu wissen, dass ich ihn Gott, für irgendeinen gu­ten Zweck, aufopfern konnte; also so etwas wie die Fülle des Leidens in geistige Kraft umwandeln.
Kath.net v. 14.4.20, deutsche Fassung eines in „The Australian“ erschienen Artikels.

WHO: Abtreibung muss auf jeden Fall sein
Antonella Lavalanet, eine Ärztin und Sprecherin der Weltgesundheitsorganisation WHO in Genf hat vergangenen Freitag bei einer Online-Veranstaltung der Organisation ernsthaft gemeint, dass Abtreibung als ein „wesentlicher Dienst“ während der Coronavirus-Pandemie gesehen werden sollte. Auch WHO-Berater Eszter Kismődi betonte bei der Veranstaltung, dass Abtreibungen weiterhin fortgesetzt werden müssen. Die WHO hatte vor wenigen Tagen auch eine entsprechende Richtlinie veröffentlicht, in der festgestellt wurde, dass die „Wahlfreiheit der Frauen“ respektiert werden müsse, völlig unabhängig von ihrem „COVID-19 Status“.
Kath.net v. 4.4.20
Und was die WHO fordert, wird dann auch konkret umgesetzt:

„Abtreibung ist
lebenserhaltend“
Gretchen Whitmer, die Gouverneurin des US-Bundesstaates Michigan, hat in einem Fernseh­interview Abtreibung zu den le­bens­erhaltenden Maßnahmen gezählt. David Walkowiak, der Bischof von Grand Rapids (Michigan), hat mit dem Satz gekontert: „Zwei Personen betreten eine Abtreibungsklinik. Nur eine kommt heraus.“
Whitmer hat ihrem Bundesstaat strenge Einschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verordnet. Den Einwohnern von Michigan ist es beispielsweise untersagt, ihre privaten Boote in Betrieb zu nehmen und ihre eigenen Ferienwohnungen zu besuchen. Nicht essentielle medizinische Leistungen wurden ebenfalls untersagt, um Personal und Ressourcen für den Kampf gegen das Corona-Virus frei zu stellen. Eine Ausnahme gibt es allerdings für Abtreibungen.
In der Sendung „The Axe Files“ des Nachrichtensenders CNN verteidigte Whitmer ihre Entscheidung. „Die Gesundheitsversorgung einer Frau, ihre ganze Zukunft, ihre Fähigkeit zu entscheiden, ob und wann sie eine Familie gründet, ist nicht eine Wahlmöglichkeit, sondern eine Grundlage ihres Lebens“. Weiter sagte sie: „Es ist lebenserhaltend, und es ist etwas, bei dem sich der Staat nicht einmischen sollte.“
Kath.net v. 2.5.20
Abtreibung als „lebenserhaltende Maßnahme“ zu bezeichnen, stellt die Begriffe, die wir verwenden, auf den Kopf. Das Orwell’sches Neusprech in Reinkultur. Außerdem entlarvt dies die Widersprüchlichkeit der radikalen Maßnahmen zum Lebensschutz in der Corona-Krise: Man nimmt einerseits schwerste psychische, soziale und wirtschaftliche Folgen des Shut-downs in Kauf und begünstigt andererseits das Umbringen ungeborener Kinder – und findet das Töten von Alten ok:

… und wurde festgehalten, bis sie starb
Es geht um den Fall einer 74 Jahre alten Frau, die schriftlich erklärt hatte, dass sie im Fall unerträglichen Leidens sterben wolle, „wenn ich denke, dass die Zeit dafür reif ist“. Kurz darauf erkrankte die Frau schwer an Alzheimer’scher Demenz. Sie äußerte mehrmals den Wunsch, zu sterben, erklärte aber, der richtige Zeitpunkt sei noch nicht gekommen. Auf entsprechende Gespräche mit dem Hausarzt reagierte sie abweisend. Als die Frau in ein Pflegeheim umzog, bat der Ehemann einen Arzt der Einrichtung, sie auf Grundlage der Patientenverfügung zu töten. Die Frau lehnte das bei verschiedenen Gelegenheiten ab, so schlimm sei es noch nicht.
Zwei Ärzte äußerten, die Voraussetzungen für aktive Sterbehilfe seien erfüllt: Das Leiden sei unerträglich und nicht behandelbar, der Todeswunsch freiwillig und durchdacht. Die Familie der Patientin beschloss daraufhin, dass sie getötet werden solle. Ohne deren Wissen verabreichte eine Ärztin der Frau zuerst ein Beruhigungsmittel und dann ein tödliches Medikament. Dabei wachte die Patientin auf und wehrte sich, wurde von ihren Angehörigen aber festgehalten, bis sie starb. Die Staatsanwaltschaft klagte die Ärztin daraufhin wegen Mordes an, sie wurde vom Landgericht Den Haag aber freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein, auch der Hohe Rat sprach die Ärztin nun aber frei.
FAZ-online v. 20.4.20

Man kann mit Jesus nicht so umgehen
In einer Zeit, in der staatliche Stellen mit Vertretern der Kirche über geeignete Formen der Kommunionspendung verhandeln, meldet sich Kardinal Robert Sarah, Präfekt der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramenten­ordung zu Fragen der Gottesdienstgestaltung zu Wort:

Die Gläubigen verlangen nach der Kommunion, die ihnen schon seit längerem vorenthalten wird, da jedoch die Ansteckungsgefahr hoch ist, muss man Kompromisse schließen…
Kardinal Robert Sarah: Da gibt es zwei Fragen, die unbedingt klargestellt werden müssen. Vor allem ist die Eucharistie weder ein Recht noch eine Schuldigkeit: Sie ist Geschenk, das Gott uns selbstlos zuteil werden lässt und das wir mit Ehrfurcht und Liebe anzunehmen haben. Der Herr ist eine Person, niemand würde eine geliebte Person in einem Sackerl oder in irgendeiner anderen unwürdigen Art empfangen. Die Antwort auf die Entbehrung der Eucharistie kann doch niemals deren Entweihung sein. Hier geht es wirklich um eine Frage unseres Glaubens, wenn wir daran glauben, können wir sie nicht unwürdig behandeln.

Und die zweite?
Kardinal Sarah: Niemand kann einem Priester verwehren, Beichte zu hören und die Kommunion zu spenden, niemand kann ihm das verbieten. Das Sakrament muss respektiert werden. Daher können die Gläubigen, auch wenn es nicht möglich ist, dass sie an der Messe teilnehmen, um die Beichte bitten und darum, die Kommunion zu empfangen.
Bezüglich der Messen: sie sollen weiterhin im Streaming oder im Fernsehen gefeiert werden…
Kardinal Sarah: Wir können das nicht zur Gewohnheit werden lassen. Gott ist Mensch geworden, Fleisch und Knochen und nicht eine virtuelle Realität. Es ist auch für die Priester irreführend. Während der Messe muss der Priester auf Gott schauen, statt sich anzugewöhnen, in die Kamera zu schauen, als handelte es sich um ein Schauspiel. So kann man nicht weitermachen.
Wenden wir uns der Kommunion zu. (…) Was ist da zu tun?
Kardinal Sarah: Es gibt bereits eine kirchliche Norm, und die gilt es einzuhalten: Der Gläubige ist frei, die Kommunion entweder in den Mund oder in die Hand zu erhalten..
La Nuova Bussola Quotdiana v. 2.5.20
In Zeiten, in denen man laufend mit unterschiedlichsten Meldungen konfrontiert wird, sind solche Klarstellungen äußerst wertvoll.



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