VISION 20001/2021
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Pressesplitter kommentiert

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Journalisten wählen grün, rot, dunkel rot
Das Fachblatt Journalist berichtet von einer Befragung des journalistischen Nachwuchses der ARD, also der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten. 86 von 150 Nachwuchskräften haben sich daran beteiligt. Die Ergebnisse sind erstaunlich: 60% sind weiblich, fast alle haben studiert, und auf die Frage nach ihrer politischen Einstellung geben 57,1% an, sie würden Grün wählen, 23,4% Die Linke, und 11,7% sympathisierten mit der SPD. Andere Parteien lagen bei drei Prozent und darunter.
PURmagazin 12/20
Dies muss man in Erinnerung haben, will man die „Objektivität“ der Berichterstattung in öffentlich-rechtlichen Medien richtig beurteilen.

Gesichtserkennung in Menschenmassen
Schon länger ist China wegen Repressionen gegen die im Westen des Landes, vorwiegend in der autonomen Region Xinjiang, beheimateten Uiguren in der Kritik. Angehörige der großteils muslimischen Minderheit sollen laut Berichten in Internierungs- und Umerziehungslager gesteckt und durch aggressive Siedlungspolitik politisch geschwächt werden.
Laut einem von Huawei-Vertretern unterzeichneten Dokument soll Huawei 2018 mit dem Pekinger Start-up Megvii zusammengearbeitet haben, das sich auf Gesichtserkennung spezialisiert hat. Die von der Firma entwickelte Software soll Gesichter in Menschenmengen analysiert und Daten wie Geschlecht, Alter, aber auch Ethnie errechnet haben. Sollte die Software eine Person für einen Uiguren halten, so ist sie in der Lage, eine Alarmmeldung an die Polizei zu übermitteln. Die Vereinbarung zeige, wie „erschreckend“ und „komplett normalisiert“ derart diskriminierender Einsatz solcher Technologie in China geworden sei. (…) Huawei und Megvii bestätigten die Echtheit des Dokuments. Huawei erklärte, dass es sich "nur um einen Test" gehandelt habe und es nie zu einer tatsächlichen Verwendung in der realen Welt gekommen sei.
Der Standard v. 9.12.20
Nicht nur die Technik funktioniert, sondern auch die Kameras sind einsatzbereit:

Von Millionen Kameras rundum überwacht
Nun zeigt China Interesse an einem neuen Experiment: der Nutzung von Big Data zur Kontrolle der Bevölkerung. Das System wird bereits in einigen Pilotstädten angewandt, und die Regierung will es schrittweise auf das ganze Land ausdehnen. Hunderte Millionen von Kameras überwachen dann jede Bewegung und Aktivität der dortigen Menschen. Übertreter werden mit einem Punktesystem sanktioniert. Was ist beunruhigender, der totalitäre Wahnsinn der Regierung oder die Bereitschaft eines Großteils der Bevölkerung, sich fügsam der Überwachung zu unterwerfen? Es handelt sich dabei nicht um ein ausschließliches Kennzeichen orientalischen Despotismus’, denn etwas davon finden wir auch in zwei der traditionsreichsten und gefestigtsten Demokratien der Welt – Großbritannien und der Schweiz. Bis China das ganze Land mit Kameras abdeckt, wird Großbritannien das Land sein, das am besten videoüberwacht ist. Und die Schweiz hat kürzlich für eine Verstärkung der Überwachung gestimmt: Sicherheit behauptet sich gegen die Freiheit.
IDAF- Aufsatz 4/2020
China exerziert vor, was mit Überwachungstechnik möglich ist. Ob westliche Demokratien ähnlichen Versuchungen widerstehen können? Manche Projekte der Corona-Bekämpfung geben Anlass zur Sorge:

Öffentliches Leben nur mehr mit Impfpass?
Wer im kommenden Jahr außerhalb des Landes reisen oder Veranstaltungen besuchen möchte, dürfte zwei Bedingungen erfüllen müssen: nämlich dass man gegen Corona geimpft ist – und das mit einem digitalen Pass nachweisen kann. Mit der Covid-19-Credentials-Initative haben sich dutzende Unternehmen und Organisationen über fünf Kontinente zusammengetan, um einen gemeinsamen Standard für Apps zu schaffen, die Corona-Impfungen belegen.
Der Standard-online v. 30.12.20
Ins selbe Horn bläst Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer:

Ohne Impfung kein normales Leben
Ganz viele Menschen werden feststellen, wenn sie in einen Flieger steigen oder auf ein Konzert gehen wollen, dann wird das nur mit einer Impfung möglich sein. Man wird also das gewohnte, normale Leben nur mit einer Impfung leben können. Deshalb setze ich darauf, dass wir eine hohe Impfrate erreichen werden. (…) Wenn sich nicht genügend Menschen impfen lassen, werden wir noch lange so wie jetzt leben: Zusperren, wegsperren, alle paar Wochen darum kämpfen, dass die Kapazitäten der Intensivstationen reichen. Sich zu wünschen, dass das Virus von selbst weg geht, wird nicht funktionieren. Die einzige Alternative ist die Impfung.
Auszug aus einem Interview in: meinbezirk.at v. 24.12.20

Das Geschlecht steht bei der Geburt fest
Das ungarische Parlament hat am Dienstag für eine Pro-Family-Änderung des Grundgesetzes gestimmt und klargestellt, dass Elternschaft nur aus Frau und Mann bestehen kann und dass die Mutter eine Frau und der Vater ein Mann ist. Gleichzeitig wird auch explizit erklärt, dass das Geschlecht eines Menschen nur jenes zum Zeitpunkt seiner Geburt sein könne und dies nicht verändert werden kann. Damit wird logischerweise ein Adoptionsrecht für Homosexuelle ausgeschlossen. In der Verfassung wird auch festgehalten, dass den Kindern  eine Erziehung nach den Werten der ungarischen christlichen Kultur vermittelt werden soll.
Kath.net. v. 16.12.20
In der heutigen geistigen Situation bereits ein mutiger Akt. Leider muss  man mittlerweile Selbstverständliches in der Verfassung festschreiben, sonst nützen Höchstgerichte ihren Spielraum und maßen sich die Rolle eines nicht vom Volk gewählten Gesetzgebers an, wie dies kürzlich in Österreich geschah:

Recht auf Selbstmord
Das Höchstgericht kippt – mit Wirksamkeit 1. Jänner 2022 – die Strafbarkeit der Beihilfe zum Selbstmord. Der Straftatbestand der „Hilfeleistung zum Selbstmord“ verstoße gegen das Recht auf Selbstbestimmung. Es sei verfassungswidrig, jede Art der Hilfe zur Selbsttötung ausnahmslos zu verbieten, befand der VfGH. Tötung auf Verlangen bleibt dagegen weiterhin strafbar.
(…) „Dieses Recht auf freie Selbstbestimmung umfasst das Recht auf die Gestaltung des Lebens ebenso wie das Recht auf ein menschenwürdiges Sterben. Das Recht auf freie Selbstbestimmung umfasst auch das Recht des Sterbewilligen, die Hilfe eines dazu bereiten Dritten in Anspruch zu nehmen. Das Verbot der Selbsttötung mit Hilfe eines Dritten kann einen besonders intensiven Eingriff in das Recht des Einzelnen auf freie Selbstbestimmung darstellen (…)“, befand der VfGH. Und: „Das Recht auf freie Selbstbestimmung umfasst auch das Recht des Suizidwilligen, die Hilfe eines (dazu bereiten) Dritten in Anspruch zu nehmen.“
Orf.at v. 11.12.20
Psychologie und Psychiatrie bezeichnen Selbstmordhandlungen als Zeichen psychischer Störung, nicht Ausdruck eines frei gewählten Todeswunsches. So verschuldet der VfGH einen weiteren Dammbruch im Lebensschutz. Schon steht Tötung auf Verlangen vor der Tür für jene, die sich nicht selbst umzubringen vermögen.
Dass dieses Urteil auch beklatscht wurde, erstaunt nicht:

Umkehrung der Werte
Der Verfassungsgerichtshof (…) hat sich damit mutig in einer der schwierigsten ethischen Debatten klar auf eine Seite gestellt. Das mag man, wie es die Kirche und die Ärztekammer tut, bedauern. Aber es entspricht nicht nur den weltweiten Tendenzen der vergangenen Jahre, sondern auch der jüngeren Praxis der Verfassungsrichter. Wie schon bei der gleichgeschlechtlichen Ehe und der Anerkennung eines dritten Geschlechts hat der VfGH nicht darauf gewartet, dass der Gesetzgeber die Normen der Gesellschaft anpasst, sondern hat im Namen der Verfassung selbst gehandelt…
Der Standard v. 13.12.20
Es ist kaum anzunehmen, dass man aus Österreichs Verfassung, die in ihren Grundzügen aus 1929 stammt, auch nur Ansätze zu einem Recht auf Hilfe zum Selbstmord herauslesen kann. Hier kam es zu einer Umkehrung der Werte.

Ein Sieg für die
Redefreiheit
Darf man Bibelverse im öffentlichen Raum plakatieren? Ein Berliner Gericht hat einem Restaurant-Besitzer das Recht auf freie Rede und Meinungsäußerung zuerkannt und einen vom Berzirksgericht ausgestellten Durchsuchungsbefehl für unrechtmäßig erklärt. Bei Young-Ai Park wurde eine polizeiliche Durchsuchung durchgeführt, und sie musste eine Strafe für das Aufhängen von Bibelversen in ihrem Restaurant zahlen. Unter vielen anderen gab es darunter auch Verse zum Thema Sexualität. Park wurde der Hassrede beschuldigt, was eine Polizei-Untersuchung auslöste.
„In einer freien Gesellschaft sollte es jedem erlaubt sein, seine Überzeugungen auszudrücken ohne Zensur oder Angst vor strafrechtlicher Verfolgung. Auf diesem Fundament ruht jede freie Gesellschaft. Wir begrüßen dieses Urteil, das Frau Parks Recht, ihre Überzeugungen öffentlich und privat zu artikulieren, schützt. Durch sogenannte Hass­rede-Gesetze das Reden zu kriminalisieren, verhindert das Debattieren und gefährdet die demokratische Basis unserer Gesellschaft…“erklärte Dr. Felix Böllmann, Europa-Chefberater von ADF International.
Aussendung von ADF-International v. 25.11.20
Gott sei Dank gibt es auch gute Nachrichten von der Front, an der heute der Kampf um die Menschenrechte stattfindet.  Man darf also noch öffentlich Bibelverse – auch solche, die nicht zeitgeistkonform sind – zitieren.

Kommt eine
Selbstmordwelle?
Es gibt jene, die von der Regierung zu „nicht Wesentlichen“ erklärt wurden. Jene, denen man um 20 Uhr nicht applaudiert hat, sie stehen vor einem Burnout. Und jene, die keinerlei Zukunftsperspektive mehr sehen. „Die Zahl der von Depressivität betroffenen Personen hat sich zwischen Ende September und Anfang November verdoppelt,“ warnte vor drei Wochen der Generaldirektor für das Gesundheitswesen Jérôme Salomon. „Wir wollen eine dritte Welle vermeiden. Sie wäre ein Welle der psychischen Gesundheits­probleme für Junge und Ältere,“ stellte Gesundheitsminster, Olivier Véran fest.
 Le figaro v. 8.12.20
Entsprechende Zahlen liegen noch nicht vor. Wer mit Psychotherapeuten spricht, erfährt allerdings, dass die psychische Belastung ihrer Patienten zugenommen habe.
Eine weitere Folge der Lock-down-Politik sollte nicht übersehen werden:

Lock down verleitet zu Kindesmissbrauch
Junge, die nicht in die Schule gehen und Verbrecher, die durch die Pandemie ans Haus gebunden sind: dieser explosive Cocktail führte zu einem sprunghaften Anstieg des sexuellen Missbrauchs von Kindern auf der ganzen Welt. Das erklärten NGOs und die Polizei. Die mit den Covid-19 verbundenen Beschränkungen haben viele Missbrauchstäter genutzt, um Minderjährige zu kontaktieren … In Australien landeten im letzten Jahr bis Juni 21.000 Anzeigen wegen Missbrauchs von Kindern – oft jünger als ein Jahr – bei der Bundespolizei. Das waren um 7.000 mehr als im Jahr davor. (…) Anfang November hat die australische Polizei die Verhaftung von 14 Männern bekanntgegeben, die im Verdacht stehen, Darstellungen produziert und verteilt zu haben, auf denen Missbrauch von 46 Opfern – davon 16 allein aus einem australischen Kinderhort –  zu sehen war.
Le Figaro v. 9.12.20

Frauenpriestertum längst entschieden
Die Frage der Zulassung von Frauen zur Priesterweihe sei „aus Sicht des römischen Lehramts für die ganze Kirche bereits entschieden“, schreibt der Wiener Dogmatiker Jan-Heiner Tück in der neusten Ausgabe der Herder Korrespondenz. Da sich die Inkarnation des Gotteswortes „konkret im Mann und Juden Jesus von Nazareth“ ereignet habe, sei die „sakramentale Repräsentation Christi durch männliche Priester nach wie vor angemessen“. Die in letzter Zeit öfter vorgebrachte Behauptung, Got­tes Wort sei Mensch, aber nicht Mann geworden, stehe in Gefahr, „die Inkarnation auf ein abstraktes Prinzip zurückzunehmen, als spiele die geschlechtliche Identität des Erlösers überhaupt keine Rolle“. Auch ziehe eine Relativierung des Mannseins Jesu auch eine Marginalisierung seines Judeseins nach sich. Tück bezeichnete es als „müßig“, über „wünschbare Alternativen zur faktisch ergangenen Heilsgeschichte“ zu sinnieren.
Kath.net v. 29.12.20
Eine klare Position mit hilfreichen Argumenten..

Ein trostbringendes Schweigen
1957, er war damals 21 Jahre alt, erleidet Papst Franziskus eine schwere Erkrankung. Der junge Jorge Bergoglio macht damals seine „erste Grenzerfahrung bezüglich Schmerz und Einsamkeit,“ betont er. „Monatelang wusste ich nicht, (…) ob ich leben oder sterben würde. Auch die Ärzte wussten nicht, ob ich es schaffen würde. Ich erinnere mich, wie ich eines Tages meine Mutter umarmt und gefragt habe, ob ich sterben würde,“ setzt er, der damals im zweiten Jahr seines Aufenthalts im Priesterseminar von Buenos Aires war, fort. (…)
Aus  seinen damaligen Erfahrungen hat Papst Franziskus eine Lehre gezogen: „Wie wichtig es ist, keine billigen Tröstungen zu äußern. Da kamen Leute, die mir sagten, es würde schon alles gut werden, dass ich keine Schmerzen mehr haben würde: Absurditäten, sinnentleerte Worte, zwar gut gemeint, aber sie haben nie mein Herz bewegt.“ Im Gegensatz dazu erinnert sich der Papst an eine Stille, die ihn tief betroffen hat. Als es ihm einmal besonders schlecht ging, kam eine ihm bekannte Klosterschwester zu Besuch. Sie nahm ihn bei der Hand, gab ihm einen Kuss und schwieg eine Weile. „Und dann hat sie mir gesagt: ,Dir geht es jetzt wie Jesus.’ Sie musste kein weiteres Wort hinzufügen. Ihre Gegenwart, ihr Schweigen, haben mich zutiefst getröstet.“
Famille Chrétienne v.  23.11.20
Eine Erfahrung, die in ähnlichen Situationen durchaus  hilfreich sein könnte.

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