VISION 20001/2016
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Pressesplitter kommentiert

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Sie wollten nicht zum Mädchen Bub sagen
Zwei Tagesheim-Betreuer wurden entlassen, weil sie sich nicht der Transgender-Politik des Zentrums beugen wollten. Madelin Kriksey, eine der beiden, (…)  behauptet, ihr Recht auf Religionsfreiheit sei missachtet worden. Die beiden wurden entlassen, weil sie nicht bereit waren, ein kleines Mädchen Bub zu nennen. Die zwei männlichen „Eltern“ eines sechsjährigen Mädchens hatten nämlich von der Schule verlangt, ihre Tochter als Buben zu behandeln. Sie sollten sie mit einem männlichen Namen ansprechen. Das Haar des Mädchen war kurzgeschnitten worden. In einem Interview mit Breitbart Texas sagte Kriksey, sie habe nicht so sehr Probleme mit der Transgender-Ideologie als damit, den Kindern zu sagen, das Mädchen sei ein Bub, obwohl es doch keines sei und es John (Name geändert) zu nennen, wo dies nicht ihr Name sei. Sie und ein Mitarbeiter, der nicht genannt werden wollte, wurden vom „Children’s Lighthouse Learning Center“ in Katy, Texas, einer Stadt westlich von Houston entlassen.
Church Militant v. 9.11.15
Vor 20 Jahren einfach undenkbar: zwei Männer als „Eltern“ zu bezeichnen, noch dazu eines Mädchens – das als Bub (!) großgezogen wird. Und heute verliert seinen Job, wer bei der absurden Narretei nicht mitspielt!

Amnesty: Straffreiheit für Abtreibung
Ärzte und Berufstätige im Gesundheitswesen aus allen Regionen der Erde fordern in einem offenen Brief an die Regierungen die Straffreiheit der Abtreibung für jene Länder, in denen diese noch unter Sanktion steht. 838 Ärzte aus 44 Ländern haben diese Forderung Amnesty International übergeben, und diese Vereinigung hat ihn Freitag im Namen der „Menschenrechte“ veröffentlicht… Amnesty (…) vertritt die Ansicht, dass unsichere Abtreibung schuld an 13% der Fälle von Müttersterblichkeit, also am Tod von 47.000 Frauen im Jahr sei.

Le blog de Jeanne Smits v. 23.11.15, http://leblogdejeannesmits.blogspot.co.at/
Für Menschenrechte eintreten und ein Recht auf das Töten von ungeborenen Kindern (derzeit werden 44. Millionen jährlich abgetrieben) fordern – welche Schizophrenie! Und dann werden immer noch die längst widerlegten falschen Behauptungen aufgetischt. So stellte eine „bekehrte“ Abtreibungsärztin zum Thema „unsichere Abtreibung“ in Zeiten des Abtreibungsverbots fest:

Abtreibungslügen
Mehr als 90% der illegalen Abtreibungen wurde schon damals von Ärzten durchgeführt. Als Abtreibungen noch illegal waren, mussten die Abtreiber sehr vorsichtig sein, um Infektionen, Verletzungen und Perforationen der Gebärmutter zu vermeiden, denn die Aufnahme in eine Notfall-Ambulanz konnte sehr leicht zu polizeilichen Untersuchungen führen. Heute nicht mehr. Heute haben die Abtreibungsärzte freie Hand, wie am Fließband zu operieren. Je schneller sie arbeiten, umso mehr verdienen sie. Wenn Frauen verletzt werden – na gut, dann ist das eben das Risiko, das es bei jedem chirurgischen Eingriff gibt. (…) Die Zahl der Abtreibungen ist auf das Zehn- bis Fünfzehnfache angestiegen und die Sicherheit des Eingriffs, wenn überhaupt, nur minimal verbessert worden. Wenn nun also der Anteil der Todesfälle infolge von Blutungen oder Infektionen gesunken sein mag, so ist die tatsächliche Zahl von Frauen, die an Komplikationen leiden enorm gestiegen.
Dr. Beverly McMillan, ehemalige Abtreibungsärztin, die aus dem Geschäft ausgestiegen ist, zitiert in Medizin&Ideologie 3/15

Sie riefen den Teufel an
Die meisten Opfer waren Jugendliche, umgebracht im Bataclan. Die Band, die in dem Lokal auftrat, nennt sich „Eagles of Death Metal“. Ihre jüngste CD: „Zip down“ – was so viel heißt wie: „Offener Hosenschlitz“. Als die drei oder vier jungen, sehr jungen, Mörder schwer bewaffnet und mit einem Sprengstoffgürtel ins Lokal eindrangen und die ersten Schüsse fielen, spielte die Gruppe gerade ihren Song aus 2004 „Kiss the devil“ – „Küsse den Teufel“…  Die Gruppe hat eine Vorliebe für Texte mit sexuellen, schwarzen, obszönen Themen mit einem höllischen Beigeschmack. „Wer liebt den Teufel, wer singt sein Lied?… Wer wird ihn heiß küssen?“ Ja, sie sind es, die das verkünden. Sicher, sie spielen das nur. Hoffen wir, dass sie nicht ein Wort davon glauben. Aber es gibt eben gefährliche Worte, die nun einmal Anrufungen des Widersachers sind. Die Sänger sind davongekommen. Die Jugendlichen, die sich im Saal des Bataclan drängten – es waren 1.500 – haben diese Anrufung des Todes, dessen, der unseren Tod will, mit dem Leben bezahlt. „Bet heute nicht für mich, heb dir das für morgen auf“, heißt es in einem anderen Song der Gruppe.
Le blog de Jeanne Smits
v. 14.11.15
Und „Betet nur ja nicht nicht für uns!“ verkündet Libération, eine der großen überregionalen Tageszeitungen Frankreichs:

Betet nicht für Paris!
Da gibt es einen Hashtag, der mir die Zornesröte ins Gesicht steigen lässt, umso mehr als es über­all in der Welt aufgegriffen wird. Er nennt sich „≠prayforparis“. Von Hillary Clinton bis zu Teddy Riner über Thiago Silva – alle voll Mitgefühl und Mitleid, wollen sie für Paris beten. Aber – nein, nein, das soll man nicht, nur ja nicht, denn das wäre dem Religiösen und den Kriegen Vorschub leisten (…). Wenn man den Hashtag „≠prayforparis“ benützt, sitzt man einem fundamentalen Irrtum auf. Paris wurde für seinen freudig gelebten Unglauben angegriffen, dafür, dass es zu seinem Hang zu Sodom und Gomorrha steht, für seine zweifellos etwas doofe, aber ehrenwerte Toleranz für alle Glaubensrichtungen, solange sie ihre Knie im Abstellkammerl ihrer vier Wände beugen…
Libération v. 17.11.15
Erstaunlich offen dieses Bekenntnis zur Gottlosigkeit in Frankreich, ein Land, das die „laicité“ als „Staatsreligion“ hat und in dem daher christliche Symbole aus der Öffentlichkeit gedrängt werden:

Keine Krippen in den Rathäusern
In einem am Freitag veröffentlichten Vademekum hat die Vereinigung der französischen Bürgermeister (AMF) festgehalten, dass das Aufstellen von Krippen in den Rathäusern nicht mit dem Prinzip der Laizität vereinbar sei. Sie verlangt „eine gesetzliche Klarstellung“. (…) Von den Krippen bis zu „republikanischen Begräbnissen spricht das Dokument viele „Themen des Gemeindelebens“ an, für die „die Verwaltung das Prinzip der Laizität zu respektieren habe“. (…) „Das Aufstellen von Weihnachtskrippen im Bereich der Gemeindeämter ist aus dem Blickwinkel der AMF unvereinbar mit der Laizität.“
Le figaro v. 20.11.15
In diesem Umfeld melden sich nun immer öfter und entschiedener Christen zu Wort, um öffentlich christliche Positionen zu vertreten:

Eine stille katholische Revolution
Seit der „Manif pour tous“ sind sie aus den Katakomben hervorgekommen. Wenn auch die Katholiken, die für eine Liberalisierung eintreten, weiterhin in der Mehrzahl sind, so ist jene Minderheit der Katholiken, die sich als solche bekennen, drauf und dran, in der Kirche Frankreichs den Ton anzugeben. An der Front der heutigen kulturellen Auseinandersetzung fürchten sich die neuen Katholiken vor nichts und treten in der Öffentlichkeit und in den sozialen Netzwerken ebenso in Erscheinung wie in intellektuellen Debatten und bei der Infragestellung der Politik.
Le Figaro online v. 30.10.15
Was entschiedenes Bekenntnis anbelangt, besteht im deutschen Sprachraum eindeutig noch Nachholbedarf:
 
Christen, seid nicht
so wehleidig!
Einer der bekanntesten Pfarrer Deutschlands, Ulrich Parzany (Kassel), hat die Wehleidigkeit vieler Christen in Deutschland kritisiert, wenn sie wegen ihres Glaubens auf Widerspruch stoßen. (…) Parzany zufolge sind manche Christen angesichts der Glaubensfreiheit in der westlichen Welt so verwöhnt, dass sie „schon das kritische Augenzwinkern eines Menschen als Kreuzigung empfinden“. (…) Parzany wandte sich gegen einen „latenten Feigheitstrend“ unter Christen, ihren Glauben zu bezeugen. Er betonte: „Das Evangelium ist ein für alle Menschen gültiges Angebot und erhebt einen für alle Menschen gültigen Anspruch.“ Christen sollten dankbar sein, dass sie die Freiheit zur öffentlichen Evangelisation haben und diese Möglichkeit nutzen.
Idea v. 1.12.15

Manipulation auch in der Keimbahn
Das Prinzip des Genom-Editings kann auch verwendet werden, um in Keimzellen oder Embryonen gentechnische Veränderungen vorzunehmen, die in sämtlichen Zellen des entstehenden Kindes vorhanden sein werden und an nachfolgende Generationen als Teil des menschlichen Gen-Pools weitergegeben werden. Beispiele reichen von der Vermeidung schwerer Erbkrankheiten bis zur Steigerung (,Enhancement') menschlicher Fähigkeiten. Zu solchen Änderungen an menschlichen Genomen könnten die Einführung natürlich vorkommender Varianten oder völlig neuartige gentechnische Veränderungen gehören, die man als vorteilhaft erachtet.
Keimbahn-Editing birgt eine Reihe ernst zu nehmender Gefahren. (…) Sicherheitsfragen wurden noch nicht in angemessener Weise geklärt; die Fälle, in denen sich das Verfahren als zweifellos vorteilhaft erwies, sind begrenzt; und in vielen Ländern existiert ein gesetzliches oder regulatorisches Verbot von Keimbahn-Modifikation. Da jedoch der wissenschaftliche Kenntnisstand wächst und sich gesellschaftliche Ansichten verändern, sollte regelmäßig über die klinische Anwendung des Keimbahn-Editings diskutiert werden…
Auszug aus der Erklärung des „international Summit on Human Gene Editing" in Washington zitiert in „Die Tagespost“ v. 8.12.15.
Als die gentechnische Versuche an menschlichen Zellen einsetzten, hieß es beruhigend: Niemals Experimente an der Keimbahn! Zellen, die in der Erbfolge weitergegeben werden, sollten tabu bleiben. Nun sind wir soweit: Das Tor zur Manipulation menschlicher Erbmasse ist geöffnet – und die Wissenschaft kann sich nicht zu einem Verbot durchringen.

Drillinge-Leihmutter soll ein Kind abtreiben
Sie ließ sich als Leihmutter anwerben. Doch jetzt fordert Melissa Cooks Auftraggeber, dass sie einen ihrer Föten abtreibt – sonst will er sie verklagen. Grund: Die Frau aus Kalifornien erwartet Drillinge und für drei Babys will der Auftraggeber nicht zahlen. Höchstens für zwei, ließ der Vater in spe die Leihmutter über seinen Anwalt wissen. Nur wenn sie die Abtreibung in den nächsten sieben Tagen vornimmt, will er der 47-Jährigen die vereinbarten 30.000 Dollar überweisen. Doch dieser Deal kommt für die verheiratete Frau, die bereits vier eigene Kinder hat, nicht in Frage.
Denn Melissa Cooks fragt sich: „Warum hat er mir denn dann drei Embryos einpflanzen lassen, wenn er nur zwei Babys haben will?“ (…) Der Vater, dessen Name Melissa nicht nennen will, stammt aus Georgia. Sein Sperma und die Eizellen einer 20-jährigen Frau waren durch eine künstliche Befruchtung im Labor zusammengebracht und Melissa Cooks eingepflanzt worden.
Berliner Kurier online
v. 1.12.15
Und so sieht dann der Alltag aus, wenn die Humangenetik zum Geschäft wird. Umso erfreulicher die kürzlich erfolgte Erklärung des Europa-Parlaments:

EU-Parlament gegen Leihmutterschaft
Das Europäische Parlament hat die Praxis der Leihmutterschaft als gegen die Menschenwürde von Frauen gerichtet verurteilt. Ihr Körper und die reproduktiven Funktionen würden dadurch wie eine Ware eingesetzt. Die Stellungnahme ist im „Jahresbericht über Menschenrechte und Demokratie in der Welt und über die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich“ enthalten. Darin erklärten die Abgeordneten sehr deutlich ihre Position.
Zenit.org v. 18.12.15
Und folgende Klarstellung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist ebenfalls eine Ermutigung für den Lebensschutz:

Vor Kliniken kein
Demonstrationsverbot
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat festgestellt, dass mehrere Urteile deutscher Gerichte in einem Streitfall um Aktionen des Abtreibungsgegners Günter Annen gegen die Menschenrechtskonvention verstoßen haben. Das Gericht sieht das Recht auf freie Meinungsäußerung von Günter Annen verletzt, dem gerichtlich untersagt worden war, in der Nähe einer Klinik Flugblätter gegen die Abtreibung zu verbreiten.
Mit seinem gestrigen Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Entscheidung getroffen, die nicht nur von Gegnern der Abtreibung als schallende Ohrfeige für die Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland angesehen werden kann. Der EGMR stellte mit seinem am 26.11.15 veröffentlichten Urteil fest, dass die deutschen Gerichte mit ihren Urteilen gegen das Recht von Günter Annen verstoßen haben, seine Meinung gegen die Abtreibung frei zu äußern. Annen war etlichen Jahren zuvor durch deutsche Gerichte untersagt worden, seine abtreibungskritischen Flugblätter in der Nähe einer Klinik zu verteilen und darauf die Namen von Ärzten zu nennen, die dort Abtreibungen durchführen.
Medrum v. 27.11.15

Keine Homo-„Ehe“
in Slowenien
In Slowenien ist die Einführung der Homo-Ehe am Sonntag an einem Referendum gescheitert. Die Novelle des Ehegesetzes, mit der die Zivilehe auch für homo­sexuelle Paare geöffnet werden sollte, wurde mit 63,5 gegen 36,5 Prozent der Stimmen abgelehnt. Die Gegner der Gleichstellung haben das erforderliche Ablehnungsquorum erreicht, womit das Inkrafttreten der Gesetzesnovelle verhindert wurde. (…) Das Referendum war von einer konservativen Bürgerinitiative mit dem Namen "Es geht um Kinder", die von der katholischen Kirche und der rechtsgerichteten Opposition unterstützt wird, erzwungen worden. Die gleichen Gegner hatten bereits im Jahr 2012 mit einem Referendum das liberale Familiengesetz, das unter anderem die Rechte von Homosexuellen ausweiten sollte, gekippt.
Die Presse-online v. 21.12.15
Auch das eine erfreuliche Meldung, eine Ermutigung, sich gegen scheinbar unaufhaltsame Trends zu engagieren.

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